Bitte voll machen

Ob Heizöl, Flüssiggas oder Regenwasser: Mit hoch effizienten Tankanlagen machen wir es Ihnen einfach, exakt dann „vollzutanken“, wenn die Situation besonders günstig ist.

Wärme auf Vorrat tanken

Rund 12 Millionen Heizölanlagen gibt es allein in Deutschland – und sie werden immer effizienter und umweltschonender! Aber nicht nur die Technik selbst (Brennwerttechnik, schwefelfreies Heizöl) – auch die Tanksysteme, in denen das Heizöl (meist oberirdisch) gelagert wird, werden dank hoch innovativer Werkstoffkombinationen zu echten „High-Tech-Tanks“.

Bei der Sicherheit ganz oben

Heizöl sicher und flexibel Lagern in Batterrietanks

Wer seine Heizungsanlage modernisiert, stellt sich häufig auch die Frage: Was passiert eigentlich mit dem alten Heizöltank? Kann er bleiben? Oder muss er ausgetauscht werden? Sei es aus gesetzlichen Gründen – oder aus funktionalen, z.B. weil die neue Heizungsanlage so sparsam arbeitet, dass eine kleine Tankanlage vollkommen ausreicht?

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir vor Ort den Zustand Ihres gegenwärtigen Tanks, die Dimensionierung Ihrer Anlage und klären die weiteren Rahmenbedingungen vor Ort.

Liegt Ihr Haus ggfs. in einem Gebiet, in dem der Gesetzgeber hochwassersichere Tankanlagen zwingend vorschreibt? Wir bieten Ihnen sogenannte eigensichere Batterietanks, die sich auch bei extremen Bedingungen keine Blöße geben. Bei Hochwasser beginnen die Tanks „eigensicher“ zu Schwimmen; dabei werden die Anschlüsse an den Tanks sowie an der Entnahmeleitung automatisch verschlossen, so dass ein Austreten von Heizöl ausgeschlossen ist.

Ihre Vorteile mit Batterietankanlagen auf einen Blick:

Optimale Raumausnutzung.

Kein gemauerter Auffangraum erforderlich, da doppelwandige Hochsicherheitstanks bzw. einwandige Tanks mit Leckschutzauskleidung und Leckanzeigegeräten (optisch/akustisch).

Hohe Flexibilität durch modulare Systeme und verschiedene Behältergrößen.

Einfache Erweiterung bzw. Verringerung des Lagervolumens.

Problemloser Transport der Tank-Einzelbehälter durch vorhandene Tür- oder Fensteröffnungen in den Aufstell- bzw. Lagerraum.

Mit spezieller Zulassung sind Batterietanks auch für den Einsatz in hochwassergefährdeten Gebieten geeignet.

Häufig gestellte Fragen:

Ganz egal, ob der Batterietank aus Kunststoff (Polyethylen/PE, Polyamid/PA, glasfaserverstärktem Kunststoff/GFK oder nahtlos geblasenem HDPE) gefertigt wurde, aus Kunststoff mit Stahlblechmantel oder aus einem Stahltank mit innenhülle: Bei der Lagerung von Heizöl werden grundsätzlich immer 2 Schutzeinrichtungen für jeden Tank gefordert – ein primärer und ein sekundärer Schutz. Beim primären Schutz handelt es sich um die unmittelbare Tankwand, während der sekundäre Schutz bei Versagen oder Beschädigung des Primärschutzes gefordert ist im den Austritt von Heizöl z.B. ins Grundwasser zu verhindern.

Bei der Aufstellung von Öltanks sind die Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes im Hinblick auf den Gewässerschutz und auf den Brandschutz zu berücksichtigen. Je nach Länderverordnung sind auch einwandige Tanks aus GFK mit Leckschutzauskleidung und Leckanzeigegeräten (optisch/akustisch) zugelassen.

Da das KfW-Programm bei der Modernisierung von Ölheizungsanlagen die besseren Konditionen hat, spielt die BAFA-Förderung für die Anschaffung einer Ölheizung einschließlich Batterietanks nur eine untergeordnete Rolle. Prima: Die KfW bezieht sämtliche Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Modernisierung einer Ölheizung anfallen, für die Berechnung der Förderhöhe mit ein – also auch sämtliche Maßnahmen rund um den Ein- und Ausbau des Öltanks inklusive Entsorgung des bisherigen Tanks (bei Erdtanks: Wiederherstellung der Außenanlagen)

Über das Programm 430 „Energieeffizient sanieren – Investitionszuschuss“ bezuschusst die KfW Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung und -optimierung mit 15 % der Investitionskosten bzw. maximal 7.500 Euro. (in Kombination mit anderen Sanierungsmaßnahmen wie z.B.. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sind insgesamt übrigens bis zu 30.000 Euro Zuschuss drin). Für die Förderungsfähigkeit müssen die Maßnahmen jedoch bestimmten technischen Anforderungen genügen. So muss z.B. der Bauantrag oder die Bauanzeige für die Einheit die gefördert werden soll, vor dem 01.02.2002 gestellt sein worden.

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